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Hinweise

Alle Beiträge sind Jahresbeiträge und gelten jeweils bis zum Ende des Geschäftsjahres. Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.

Beiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Ab einem Mitgliedsbeitrag bzw. einer Spende i. H. v. € 200,– stellt der Verein automatisch eine Spendenbescheinigung aus. Bei Mitgliedsbeiträgen bis € 200,– gilt der Kontoauszug als Spendenbescheinigung.

Die Mitgliedschaft kann jeweils zum Jahresende mit dreimonatiger Frist gekündigt werden.