VERTRAGSBEDINGUNGEN DES LITERATURHAUS E. V.
FÜR RAUMVERMIETUNGEN IM LITERATURHAUS HAMBURG
1. Die Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages.
2. Das Literaturhaus Hamburg ist eine kulturelle Institution, die vom Trägerverein „Literaturhaus e. V.“ betrieben wird. Haus und Verein unterliegen einer satzungsmäßigen Zweckbestimmung, vor allem der „Förderung der Literatur und des Buchwesens...“. Vermietungen für Zwecke außerhalb der Satzung sind ausnahmsweise zulässig.
3. Mit Rücksendung des unterzeichneten Mietvertrages gilt der Termin als fest gebucht und der vereinbarte Mietbetrag wird im Anschluss der Vermietung in Rechnung gestellt. Wird die Reservierung bis vier Wochen vor dem Veranstaltungstag vom Mieter abgesagt, fallen keine Stornogebühren an. Wird die Reservierung bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstag vom Mieter abgesagt, werden 50 Prozent der Raummiete als Stornogebühr erhoben, falls der Raum nicht anderweitig vergeben werden konnte.
4. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über den Charakter der Veranstaltung, die beabsichtigte Dauer, sowie der Anzahl der Teilnehmer zu informieren.
5. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass Schäden an Gebäude und Einrichtung durch seine Veranstaltung und deren Besucher vermieden werden. Für jegliche Schäden (z.B. Beschädigungen; Verschmutzungen; Abfärbungen durch Streublumen; Brandschäden im Parkett) haftet der Mieter. Der Vermieter ist berechtigt, Schäden auf Kosten des Mieters beseitigen zu lassen.
6. Werbliche Aktivitäten außerhalb der angemieteten Räume sind im Vorwege mit dem Literaturhaus e.V. abzustimmen.
7. Das Haus Schwanenwik 38 steht unter Denkmalschutz. Offene Flammen wie z. B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk u. ä. sind nicht gestattet.
8. Das Literaturhaus befindet sich in einem gemischten Wohngebiet. Geräuschbelästigungen für die Nachbarn sind vom Mieter zu vermeiden. Musik ist nur bei geschlossenen Fenstern und Außentüren möglich. Bei Abendveranstaltungen müssen Fenster und Türen geschlossen sein. Live-Musik ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
9. Für musikalische Aufführungen muss eine Gebühr an die GEMA erbracht werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Veranstaltung der GEMA zu melden. GEMA, Schierenberg 66, 221145 Hamburg
